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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 - L 2 KN 56/96   

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https://dejure.org/2000,11984
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 - L 2 KN 56/96 (https://dejure.org/2000,11984)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.01.2000 - L 2 KN 56/96 (https://dejure.org/2000,11984)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - L 2 KN 56/96 (https://dejure.org/2000,11984)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung einer Witwenrente aus der Unfallversicherung auf die Witwenrente aus der Rentenversicherung ; Leistung einer Rente aus der Unfallversicherung für einen Arbeitsunfall, der sich nach Rentenbeginn ereignet hat; Maßgeblicher Zeitpunkt für den "Rentenbeginn" im ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zur Anrechnung einer UV-Witwenrente auf eine RV-Witwenrente (§ 93 Abs. 5 SGB VI)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 31.03.1998 - B 8 KN 18/95 R

    Anrechnung einer Unfallhinterbliebenenrente, Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 - L 2 KN 56/96
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 31.03.1998 - B 8 KN 18/95 R -) sei bereits nach § 93 Abs. 5 SGB VI a.F., also vor der Änderung durch das WFG, eine Anrechnung vorzunehmen gewesen.

    Auf das Urteil des BSG vom 31.03.1998 - B 8 KN 18/95 R - könne sich die Beklagte nicht berufen, weil vorliegend der Versicherte im Zeitpunkt des Leistungsfalles in der Unfallversicherung mit der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bereits die Voraussetzungen des höchstwertigen, endgültig die Rentenhöhe begrenzenden Versicherungsfalles des Alters erfüllt gehabt habe.

    Ist damit in Fällen wie hier der Versicherte nach dem Beginn seiner Versichertenrente an einer Berufskrankheit erkrankt und an deren Folgen verstorben, umschreibt der Begriff "Rentenbeginn" den Rentenbeginn bei dem Verstorbenen, auch soweit es die Anwendung des § 93 Abs. 5 SGB VI a.F. auf die Hinterbliebenenrente der Klägerin betrifft (BSG, Urteil vom 31.03.1998 - B 8 Kn 18/95 R -).

    Nur der Beginn einer unter der Stufe der Altersrenten stehenden Rente hindert die Anrechnung der Unfallhinterbliebenenrente nach § 93 SGB VI a.F. nicht (BSG, Urteile vom 31.03.1998 - B 8 Kn 18/95 R - und vom 30.06.1997 - 8 RKn 35/95 -).

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Unfallhinterbliebenenrente auf eine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 - L 2 KN 56/96
    Dies ist der mit dem 01. Februar 1997 beginnende Bezugszeitraum (BSG (SozR 3-2600 § 93 Nr. 8), Urteile vom 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R - und - B 4 RA 27/96 R -).

    Dieses Vorgehen hätte sicher etwa drei Monate gebraucht, so daß von einer Bekanntgabe der neuen Entscheidung frühestens im Januar 1997 und damit einer Umsetzung der neuen Regel zum 1. Februar 1997 auszugehen ist (vgl. BSG SozR 3-2600 § 93 Nr. 8).

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 9/95

    Rücknahme der Bewilligung von Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 - L 2 KN 56/96
    Die Nichtanrechnungsvorschrift des § 93 Abs. 5 Nr. 1 SGB VI a.F. galt auch für die Hinterbliebenenrente (BSG SozR 3-2600 § 93 Nr. 4 und Urteile des BSG vom 28.05.1997 - 8 RKn 9/95, 8 RKn 27/95 und 8 RKn 28/96 -).
  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 27/96 R

    Anrechnung einer Unfallhinterbliebenenrente auf eine Hinterbliebenenrente aus der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 - L 2 KN 56/96
    Dies ist der mit dem 01. Februar 1997 beginnende Bezugszeitraum (BSG (SozR 3-2600 § 93 Nr. 8), Urteile vom 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R - und - B 4 RA 27/96 R -).
  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 35/95

    Anrechnung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 - L 2 KN 56/96
    Nur der Beginn einer unter der Stufe der Altersrenten stehenden Rente hindert die Anrechnung der Unfallhinterbliebenenrente nach § 93 SGB VI a.F. nicht (BSG, Urteile vom 31.03.1998 - B 8 Kn 18/95 R - und vom 30.06.1997 - 8 RKn 35/95 -).
  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 27/95

    Rückwirkende Anwendung der Ergänzung des § 93 Abs. 5 SGB VI durch das Wachstums-

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 - L 2 KN 56/96
    Die Nichtanrechnungsvorschrift des § 93 Abs. 5 Nr. 1 SGB VI a.F. galt auch für die Hinterbliebenenrente (BSG SozR 3-2600 § 93 Nr. 4 und Urteile des BSG vom 28.05.1997 - 8 RKn 9/95, 8 RKn 27/95 und 8 RKn 28/96 -).
  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 28/96
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 - L 2 KN 56/96
    Die Nichtanrechnungsvorschrift des § 93 Abs. 5 Nr. 1 SGB VI a.F. galt auch für die Hinterbliebenenrente (BSG SozR 3-2600 § 93 Nr. 4 und Urteile des BSG vom 28.05.1997 - 8 RKn 9/95, 8 RKn 27/95 und 8 RKn 28/96 -).
  • BSG, 21.06.1995 - 5 RJ 4/95

    Anspruch auf Unfallrente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 - L 2 KN 56/96
    Ihre Klage hat die Klägerin gestützt auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21.06.1995 - 5 RJ 4/95 - damit begründet, die große Witwenrente sei ohne Anrechnung einer Unfallhinterbliebenenrente zu zahlen, da § 93 Abs. 5 Nr. 1 SGB VI anzuwenden sei.
  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 28/95

    Zusammentreffen von Witwenrente mit Unfallhinterbliebenenrente, Erfüllungsfiktion

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 - L 2 KN 56/96
    Die Nichtanrechnungsvorschrift des § 93 Abs. 5 Nr. 1 SGB VI a.F. galt auch für die Hinterbliebenenrente (BSG SozR 3-2600 § 93 Nr. 4 und Urteile des BSG vom 28.05.1997 - 8 RKn 9/95, 8 RKn 27/95 und 8 RKn 28/96 -).
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